Ist Ihre Betriebskostenabrechnung zu hoch?
Geben Sie die Positionen Ihrer Jahresabrechnung ein. Der Nebenkosten-Check rechnet jede Position in € pro m² und Monat um und vergleicht sie mit den bundesweiten Durchschnittswerten des Betriebskostenspiegels des Deutschen Mieterbunds – mit Ampel-Bewertung, Prüf-Hinweisen und fertigem Musterbrief für den Widerspruch.
1 Grunddaten der Abrechnung
2 Betriebskosten-Positionen (Jahresbeträge in €)
Übertragen Sie die Beträge aus Ihrer Abrechnung. Leere Felder werden mit 0 € gewertet – Sie müssen nicht alle Positionen ausfüllen.
3 Auswertung: Ihre Kosten im Vergleich
Positionen im Detail
unterdurchschnittlich im üblichen Rahmen deutlich über Durchschnitt
Auffällige Positionen & Prüf-Hinweise
Grundsätzlich nicht umlagefähig
Verwaltungskosten, Instandhaltung und Reparaturen, Bankgebühren, Porto sowie Rücklagen dürfen nicht als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden (§ 1 BetrKV). Prüfen Sie insbesondere die Position „Sonstige Betriebskosten“ auf solche versteckten Posten. Kabel-TV-Gebühren sind seit dem 1. Juli 2024 ebenfalls nicht mehr umlagefähig (Ende des Nebenkostenprivilegs, § 2 Nr. 15 BetrKV a. F.).
4 Widerspruchs-Hilfe: Musterbrief
Mit diesem Schreiben fordern Sie Belegeinsicht an (§ 259 BGB) und legen fristwahrend Widerspruch ein. Wichtig: Die Einwendungsfrist beträgt 12 Monate ab Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB).
5 Checkliste: Formale Fehler der Abrechnung
Eine Abrechnung mit formalen Fehlern muss nicht bezahlt werden, bevor die Fehler behoben sind. Haken Sie ab, was Ihre Abrechnung erfüllt:
Wichtiger Hinweis
Der Nebenkosten-Check ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Vergleichswerte sind bundesweite Orientierungswerte auf Basis des Betriebskostenspiegels des Deutschen Mieterbunds; regionale Kosten (insbesondere Grundsteuer, Wasser und Müll) können erheblich abweichen. Für eine verbindliche Prüfung wenden Sie sich an einen örtlichen Mieterverein oder eine Anwältin bzw. einen Anwalt für Mietrecht.